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Zu Beginn des neuen Jahres ändern sich eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften, vor allem im Steuerbereich. Unverändert bestehen bleibt jedoch die Möglichkeit, Krankheitskosten steuermindernd geltend zu machen. Nähere Erläuterungen dazu bietet die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein wieder mit ihrem Faltblatt "Zahnbehandlung und Steuern". Die seit Jahren bei Patienten beliebte Information liegt in den Zahnarztpraxen kostenlos aus und stellt eine echte Hilfe bei der Berechnung des eigenen steuerlichen Grenzbetrags dar.
Bekanntlich ist die Liste der Aufwendungen, die sich als "außergewöhnliche Belastungen" steuermindernd auswirken können, lang und vielfältig. Der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung gehört auf jeden Fall dazu. Ob dies im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt, hängt ab von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Zahl der Kinder.
Im Internet bietet die Zahnärztekammer die Möglichkeit, die persönliche Grenze des jährlichen steuerlichen Grenzbetrags ermitteln zu lassen: www.zahnaerztekammer-sh.de, Rubrik "Patientenhotline".