Zahnärztekammer Schleswig-Holstein - Pressemeldung

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Mikrochirurgie rettet den Zahn

Das trifft den Nerv

(ZÄK SH - Juni 2008) Nervenschmerzen im Zahn sind oft unerträglich. Nicht selten ist eine Infektion im Inneren des Zahns die Ursache dafür. Von der Wurzelkanalbehandlung bis zur Wurzelspitzenresektion gibt es viele Möglichkeiten, diese Erkrankung zu behandeln. Aber Achtung: Nicht alle Kosten übernimmt dafür die Krankenkasse. Darauf weist die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ausdrücklich hin.

Bei der Wurzelkanalbehandlung werden Wurzelkanäle bis in die kleinste Verzweigung gesäubert, indem das erkrankte Pulpa-Gewebe vollständig entfernt wird. Ziel der Behandlung ist es, ein Ausbreiten der Bakterien zu verhindern und die Kanäle anschließend dauerhaft zu füllen. Unter lokaler Betäubung ist diese Behandlung meist vollkommen schmerzlos. Häufig sind mehrere Termine für einen Zahn notwendig.

Reicht diese Behandlung nicht aus, dann kann eine Wurzelspitzenresektion vorgenommen werden. Dabei handelt es sich um einen ambulanten Eingriff unter örtlicher Betäubung, bei dem die Wurzelspitze und das angrenzende entzündete Gewebe entfernt werden. Ist nur ein Teil der verzweigten Wurzel von Backenzähnen entzündet, kann die Wurzel geteilt werden, um lediglich den entzündeten Wurzelanteil zu entfernen.

Da es sich bei der Wurzelspitzenresektion um eine Operation handelt, sollten einige Verhaltensregeln beherzigt werden, damit die Heilung schnell verlaufen kann. Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein empfiehlt deshalb, gezielt vor dem Eingriff nur die Medikamente zu nehmen, die der Zahnarzt verordnet hat. Die Schwellung kühlen, ggf. schmerzstillende oder antibiotische Mittel nach Vorschrift einnehmen, auf Sport und Sauna, Nikotin, Kaffee, Alkohol und heiße Getränke möglichst verzichten. Sorgfältige Mundhygiene ist wichtig. Die Wunde selbst sollte nach Anweisung durch den Zahnarzt nur mit einer speziellen Lösung gereinigt werden.

In einfach gelagerten Fällen, die mit wenig Aufwand behandelt werden können, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Sind weitergehende Maßnahmen notwendig, entstehen häufig Kosten, die vom Patienten getragen werden müssen. Aufwändige Behandlungen mit zunächst unsicherer Prognose können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Gleiches gilt auch für Behandlungen, die allein aus kosmetischen Gründen erfolgen - wie beispielsweise das Aufhellen verfärbter Zähne. Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein rät: Am besten bespricht man die individuell sinnvollen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten mit dem Zahnarzt. Im Zweifel kann man die mögliche Kostenübernahme danach direkt mit der Krankenkasse abklären.