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(ZÄK SH) Radikale Veränderungen im deutschen Gesundheits- und Sozialsystem hatten die von Alt-Bundespräsident Roman Herzog und dem Wirtschaftsexperten und Regierungsberater Professor Bert Rürup geleiteten Kommissionen gefordert. Die Kammerversammlung der schleswig-holsteinischen Zahnärzte vermisst die Bereitschaft der Politik zu solchen Reformen.
"Wenn das deutsche Gesundheitswesen seine Krise meistern will, müssen endlich die von Herzog und Rürup angemahnten Änderungen angepackt werden. Wir brauchen eine grundlegende Reform", sagt Dr. Tycho Jürgensen. Der Präsident der Zahnärztekammer im Norden hält eine "Entstaatlichung" des Gesundheitswesens für dringend erforderlich. Dabei setzt er auf eine Liberalisierung mit Augenmaß - die Solidargemeinschaft müsse weiterhin Unterstützung bieten, etwa durch eine freie Absicherung von Kindern und Jugendlichen oder durch Zuschüsse an sozial Schwache.
Die Kammerversammlung unterstützt den Präsidenten in seinen Forderungen
durch die Präzisierung folgender Eckpunkte:
Der Staat beschränkt sich auf eine Rahmengesetzgebung.
Pflicht zur Absicherung eines beschränkten
Katalogs von Kernleistungen.
Kontrahierungszwang unabhängig vom individuellen
Risiko.
Wettbewerb von Krankenversicherungen und
privatisierten Krankenkassen auf einem liberalisierten Gesundheitsmarkt.
Der medizinisch unverzichtbare Versorgungsbedarf
bestimmt das Finanzvolumen der Kernleistungen.
Für die Kernleistungen zahlt jeder Erwachsene
eine gleich hohe Gesundheitspauschale. Kinder und Jugendliche sind freizustellen.
Für die nachhaltige Finanzierung werden Altersrückstellungen
als übertragbarer Kapitalstock gebildet.
Bedürftige Personen erhalten zur Finanzierung
der Gesundheitspauschale Zuschüsse aus Steuergeldern.
Leistungen außerhalb des Kernleistungssektors
können fakultativ durch Zusatz-Versicherungen abgesichert werden. Versicherungen/private
Kassen bieten hierzu unterschiedliche Tarife mit und ohne Selbstbehalt
an.
Kostenerstattung wird zum tragenden Element
der Sachleistung.
Versicherungsfremde Leistungen werden subsidiär
oder über Steuergelder finanziert.
Als "bedenklich" bezeichnete die Kammerversammlung dagegen die Pläne zur Einführung einer "Bürgerversicherung". Diese sei verfassungsrechtlich bedenklich und führe außerdem zu keinerlei finanzieller Entlastung. Folgen seien vielmehr eine Liquidierung der privaten Vollversicherung und ein aufgeblähter Verwaltungsapparat.