Zahnärztekammer Schleswig-Holstein - Pressemeldung

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Logo der Zahnärztekammer S.H.

Was kommt (nicht) in die Tüte?

Zahnärzte machen Vorschläge zum Schulanfang
Regelmäßiger Zahnarztbesuch gehört dazu

(ZÄK SH) Eltern und Großeltern von ABC-Schützen stellen sich in diesen Tagen die Frage "Was kommt in die Schultüte?" Dr. Michael Brandt (Kiel), Vizepräsident der Zahnärztekammer und zuständig für den Bereich Prävention, rät: "Zuckerhaltiges gehört auf keinen Fall in die Tüte, schließlich ist Zucker der größte Feind aller Kinderzähne. Wer seinem Kind dennoch eine süße Freude machen möchte, dem bieten sich eine Reihe von Alternativen aus dem zahnfreundlichen Warenangebot. Solche Leckereien sind mit Zuckeraustauschstoffen gesüßt und verursachen garantiert keine Karies. Erkennen kann man sie an einem kleinen rot-weißen Zahnmännchen mit Schirm auf der Verpackung."

Ansonsten raten Zahnärzte aber zum Kauf von Obst, Spielsachen, Kassetten und CD's, Utensilien für den Schulalltag, Spiele, Nüsse und Musikinstrumenten. Infoblätter der Zahnärztekammer mit dem Titel "Zahngesund in die Schule", die in allen Zahnarztpraxen und den Verbraucher-Beratungsstellen des Landes kostenlos erhältlich sind, listen eine ganze Reihe von möglichen Sachen auf. Sie reichen von A wie Anspitzer bis Z wie zuckerfreie Süßigkeiten.

Die Zahnärzte legen den Eltern der ABC-Schützen zudem die folgenden vier Säulen der Prophylaxe ans Herz:
richtige und regelmäßige Zahnpflege, gesunde Ernährung, Schmelzhärtung durch Fluoride und regelmäßiger halbjährlicher Zahnarztbesuch.

Mit einem Mal wird alles anders

Mit der Einschulung ist nicht nur eine einschneidende Wende im Leben des Kindes verbunden, sondern sie bringt auch den Alltag im Elternhaus aus dem gewohnten Trott. Plötzlich ist eine weitere Person in der Pflicht, Zeiten und Regeln einzuhalten. In das morgendliche Ritual muss z. B. das Zähneputzen des Kindes nach dem Frühstück eingeplant werden, das die Kleinen ja bereits vom Kindergarten gewohnt sind. Mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta müssen die Zähne also gründlich von Speiseresten und Belägen befreit werden.

Damit sie dann den Schulvormittag gesund überstehen, sollte das Pausenbrot entsprechend zubereitet sein. Kerniges Vollkornbrot mit Wurst oder Käse, knackiges Gemüse und frisches Obst stärken die Kaumuskeln und tragen zur Kräftigung des Zahnhalteapparates bei; Milchprodukte liefern wertvolle Bausteine für die Zähne. So ein Frühstück tut nicht nur den Zähnen gut, sondern es ersetzt gleichzeitig verbrauchte Energie und steigert Konzentration und Leistungsvermögen.

Kinder haben durch die regelmäßigen Besuche des Zahnarztes im Kindergarten gelernt, dass Zucker nicht gut ist für die Zähne. Eltern sollten daran anknüpfen und nicht den Fehler machen, als Pausenfrühstück Milchschnitten, Schoko- oder Müsliriegel mitzugeben. Auch ein in die Hand gedrücktes Geldstück ersetzt nicht das liebevoll zubereitete Pausenbrot. Soll das Kind sich für die Pause selber etwas im Supermarkt kaufen, wird es schnell das Gelernte vergessen und der Versuchung unterliegen, sich sein Frühstück aus dem Süßwarenregal auszuwählen.

Mit dem "Zahnärztlichen Kinderpass" auf Nummer sicher

Ab dem sechsten Lebensjahr haben Kinder laut Gesetz Anspruch auf halbjährliche individuelle Vorsorgeleistungen in der Zahnarztpraxis. Mit der Individualprophylaxe nimmt das Kind teil an einem exakt auf seine Mundgesundheit, sein Alter und seine Lebensumstände zugeschnittenen Gesundheitsprogramm. Dieses ist wissenschaftlich ausgearbeitet und besteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmeblöcken:

Vor dem sechsten Lebensjahr sind in der gesetzlichen Krankenversicherung für unsere Kinder lediglich zwei Vorsorgeuntersuchungen im Jahr vorgesehen. Gerade in diesem Lebensabschnitt aber entstehen die ersten massiven Kariesschäden und wird der Grundstein für ein gesundes Erwachsenengebiss gelegt. Deshalb haben die Zahnärzte in Schleswig-Holstein parallel zum kinderärztlichen Untersuchungsheft den "Zahnärztlichen Kinderpass" entwickelt. Dieser sieht bis zur Einschulung insgesamt zehn Vorsorgetermine vor, inhaltlich und altersgerecht angepasst an die Individualprophylaxe ab dem sechsten Lebensjahr. Und weil der Grundstein für die Zahngesundheit des Kindes bereits im Mutterleib gelegt wird, gibt es zwei Extratermine für die werdende Mutter.